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Schwimmkurs, Training

Unser Hygienekonzept für die Hallenbadsaison

Veröffentlicht: 08.09.2021
Autor: gvs/Priss

Ganz wichtig: unterschreiben und mitbringen!


Hallenbadsaison 2021/2022 im Schulschwimmbad Unkel

Hygienekonzept DLRG Bad Honnef-Unkel e.V.

 

Allgemeine Informationen:

  • Die örtlichen Hygieneregeln wie das Betriebs- und Hygienekonzept für das Schulhallenbad der Verbandsgemeinde Unkel während der aktuellen COVID-19-Pandemie ist immer vorrangig zu befolgen.

 

Ergänzend hierzu gilt für den Vereinssport der DLRG Bad Honnef-Unkel e. V.

 

  • Es dürfen nur Teilnehmer ins Bad, die sich online zu einem Kurs/Training angemeldet und dieses Hygienekonzept unterschrieben und abgegeben haben.
  • Das Hygienekonzept kann vorab auf der Homepage der DLRG Bad Honnef-Unkel e. V. heruntergeladen werden und muss einmalig von jedem/r Teilnehmer*in vor dem ersten Training unterschrieben (bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten) abgegeben werden. Eine Teilnahme ohne unterschriebenes Hygienekonzept ist nicht möglich.
  • Bei Missachtung der Hygieneregeln erfolgt der Ausschluss vom Training.
  • Für die Kontaktnachverfolgung dienen die Anmeldelisten und die daraus generierten Teilnehmerlisten, auf denen die Anwesenheit der Kursteilnehmer am jeweiligen Trainingstag (Datum, Uhrzeit) vom Gruppenleiter erfasst wird.
  • Nur gesunde und symptomfreie Schwimmer*innen dürfen am Training teilnehmen.
  • Keine Gruppenbildung vor dem Eingang
  • Kein Aufenthalt von Wartenden im Eingangsbereich/Foyer
  • Warteschlangen/Gruppen vor dem Hallenbad dürfen nicht gebildet werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Der Hinweisbeschilderung im Hallenbad ist Beachtung zu geben

Für den Trainingsbetrieb gelten die nachfolgenden Regeln:

  • Beim Betreten des Hallenbades ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen und die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz darf erst in den Umkleidekabinen abgenommen werden.
  • Beim Verlassen des Bades ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder OP-Maske) schon in der Umkleidekabine wieder anzulegen.
  • Beim Betreten des Hallenbades sind die Hände zu desinfizieren.
  • In den Umkleiden müssen die Schränke zum Ablegen der Kleidung verwendet werden. Es bleiben keine Kleidungsstücke in den Einzelumkleiden.
  • Die Einzelumkleidekabine ist einzeln zu betreten. Nach dem Umkleiden darf der nächste Teilnehmer in die Umkleidekabine zum Umziehen.
  • Die Sammelumkleiden können bei Einhaltung des Abstandes genutzt werden. Kleidung wird aufgehangen. Es halten sich max. 8 Personen in der Sammelumkleide auf. Der Aufenthalt in den Sammelumkleiden ist nur zum Zwecke des Aus- und Ankleidens gestattet.
  • Zur Gewährleistung eines Hygieneabstandes ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Duschen begrenzt.
  • Nach dem Umkleiden darf einzeln geduscht werden. Nur so viele Personen in der Dusche wie Duschen freigegeben sind.
  • Die angebrachten Föhneinrichtungen sind zahlenmäßig auf 2 festinstallierte Einrichtungen begrenzt. Die beiden Föhneinrichtungen sind im Schuhgang zu den Sammelumkleidekabinen unterhalb eines Oberlichtfensters (Belüftung) angebracht. Mit Rücksichtnahme auf andere Badegäste, ist auf das Mitbringen von Handföhns zu verzichten.
  • Nach dem Training/Duschen/Ankleiden müssen die Teilnehmer das Bad sofort verlassen. Der Aufenthalt im Foyer/Eingangsbereich ist nicht gestattet.
  • Die Toiletten dürfen nur einzeln/zeitversetzt benutzt werden.
  • Nach Benutzen der Toilette sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
  • Die Eltern sind für die rechtzeitige Abholung ihrer Kinder nach der Trainingsstunde verantwortlich.
  • Eine Aufsicht/Betreuung der Teilnehmer durch die DLRG erfolgt erst mit Betreten der
    Duschen.
  • Mit Verlassen der Duschen zu den Umkleiden fällt die Verantwortung an die Eltern.
  • Der Vorraum zum Hallenbad darf nicht als Aufenthaltsraum verwendet werden.
  • Bringende bzw. abholende Personen müssen sich im Freien aufhalten.

 

Der/die Unterzeichnende stimmt zu, dass die persönlichen Daten seines Kindes zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer möglichen COVID-19 Infektion durch einen Vertreter des oben genannten Vereins genutzt und gespeichert werden dürfen. Die Daten dürfen auf Anfrage ebenfalls an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.

Zur Kenntnis genommen und akzeptiert

Unkel, 13.09.2021

 

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Name, Vorname                                                                    Unterschrift

 

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