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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. findest du hier .

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Prävention sexualisierter Gewalt, Kinder- und Jugendschutz


„Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches und humanitäres Handeln bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Darin liegt die Stärke der DLRG“, so beschreibt es unser Leitbild. Der vertrauensvolle Umgang bedeutet, dass Alle, die in der DLRG arbeiten, ausgebildet werden und ihre Freizeit bei uns verbringen, sich sicher und gut aufgehoben fühlen. Als Mitglieder unserer Rettungs- und Sportorganisation ist uns bewusst, wie eng und vertrauensvoll eine Zusammenarbeit zwischen Menschen dabei sein kann und auch häufig muss. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, die persönlichen Grenzen des Gegenübers zu kennen und zu achten. Denn der vertrauensvolle Umgang und die Sicherheit aller in der DLRG kann durch Fälle von sexualisierten Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt gefährdet werden.

Wir benötigen eine Kultur der Aufmerksamkeit. Wesentlich ist, dass potentielle Täter:innen in unseren Reihen frühzeitig abgeschreckt werden und keine Chance bekommen, tatsächlich übergriffig zu werden. Dazu ist ein offener und sensibler Umgang mit diesem Thema eine Grundvoraussetzung. Es muss klar sein, dass wir gemeinsam Respektlosigkeit oder distanzloses Verhalten, das zu Grenzverletzungen und/oder sexualisierter Gewalt führt, nicht dulden.

Aus dem Vorwort von DLRG-Präsidentin Ute Vogt zur Broschüre „Respektvoller Umgang. Prävention sexualisierter Gewalt. Empfehlungen für die ehrenamtliche Arbeit“.

Auf Initiative des Vorstandes, mit Unterstützung der Mitgliederversammlung, des DLRG Landesverbandes und dem „Netzwerk Kinderschutz Bad Honnef“ haben wir uns auf den Weg gemacht, eine Kultur der Aufmerksamkeit in unserer Ortsgruppe zu verankern. Uns ist bewusst, dass dies ein Prozess ist, an dem wir alle im Verein kontinuierlich arbeiten.

 

In unserer Ortsgruppe gibt es zwei zwei Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartnerinnen bei Fragen, Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen zur Verfügung stehen.

Ansprechpersonen Gewaltprävention

Vertrauensperson: Hannah Priss

Hannah Priss

Vertrauensperson

Vertrauensperson: Carmen Knauer-Sänger

Carmen Knauer-Sänger

Vertrauensperson

Wenn es Situationen gibt, in denen du dich bedrängt fühlst oder in denen dir unwohl ist, dann habe keine Scheu dich an die Ansprechperson zu wenden. Das gilt für jede Art von Übergriffen, ob mit Worten oder durch körperliche Annäherung. Wir sind dafür da, in diesen Fällen zuzuhören und einzugreifen. Selbstverständlich können sich auch erwachsene Personen bei Fragen und Verdachtsfällen an die Ansprechpersonen wenden. Die Inhalte der E-Mails können ausschließlich von den Vertrauenspersonen gelesen werden. 

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person gegen deren Willen oder aufgrund körperlicher, psychischer oder kognitiver Unterlegenheit vorgenommen wird und negativ beeinflussend, verändernd und/oder schädigendend wirkt. Sexualisierte Gewalt meint nicht allein eine körperlich gewalttätige Form der Sexualität. Es gibt Vorstufen, die als grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten bezeichnet werden. Das können anzügliche Sprüche sein, herabwürdigende Kommentare, aufdringliche Blicke oder ein psychischer Zwang, der ausgeübt wird. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt.

Es werden drei Bereiche unterschieden:

Grenzverletzungen: geschehen häufig unbeabsichtigt durch Berührung oder als verletzend empfundene Bemerkungen; auf der Basis gegenseitigen Respekts sind sie durch Gespräche korrigierbar

Übergriffe: erfolgen nie unbeabsichtigt und sind gezielter Machtmissbrauch; sind meist die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs und damit ist konsequentes Eingreifen geboten

Straftatbestand: darunter fallen sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden verfolgt nach StGB § 174-184

 

 

 

Die Formen sexualisierter Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht grundlegend von denen in anderen Bereichen der Gesellschaft.
Es gibt allerdings Faktoren, die sexualisierte Gewalt im Sport begünstigen, das heißt potenziellen Täter:innen Möglichkeiten der Annäherung und des „Austestens“ eröffnen:

  • Körperzentrierung
  • spezifische Sportkleidung
  • Notwendigkeit von Körperkontakten
  • die „Umzieh- und Duschsituationen“
  • Rituale wie Umarmungen (z. B. bei Siegerehrungen)
  • Fahrten zu Wettkämpfen und Freizeiten mit Übernachtungen
  • abgeschirmte Situationen in der Sporthalle
  • Einzelbesprechungen, Einzeltraining
  • enge Bindung zwischen Übungsleiter:innen und Sportler:innen
  • Abhängigkeiten zwischen Übungsleiter:innen und Sportler:innen

Es gibt keine eindeutigen Verhaltensweisen, die auf sexualisierte Gewalt hinweisen.
Grundsätzlich sollte jede Verhaltensänderung zum Anlass genommen werden, diese mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zu hinterfragen, zum Beispiel:

• plötzliches, häufiges Fehlen
• sich zurückziehen
• Vermeidungsverhalten
• auffällige Gewichtsveränderungen
• extremes Leistungsverhalten
• aggressives oder depressives Verhalten
• auffällige Müdigkeit
• sexualisierendes Verhalten

Unser Ziel ist es, eine „Kultur der Aufmerksamkeit“ zu schaffen, mit der wir Übergriffe verhindern, abwenden oder wo sie trotzdem geschehen sind, aufarbeiten und Konsequenzen daraus ziehen. Der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel hat die Entscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verein einzusetzen und die Präventionsarbeit zu seiner Aufgabe erklärt.

  • Wir haben deshalb in der DLRG Ansprechpersonen, die eigens für diese Aufgabe geschult wurden und für euch da sind. 
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen in der Ausbildung Aktiven, die älter als 14 Jahre sind.
  • Unterzeichnung eines Ehrenkodex von allen in der Ausbildung Aktiven.
  • Akzeptanz und Einhalten unserer Verhaltensregeln, auch von unseren Mitgliedern, Eltern, etc. uns und allen anderen gegenüber
  • Alle in der Ausbildung Aktiven sowie der gesamte Vorstand der Ortsgruppe erbringt den Nachweis an einer Basisschulung zur Prävention sexualisierter Gewalt teilgenommen zu haben. 

 

 

der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V., der DLRG Nordrhein und des Landessportbundes NRW für alle Mitarbeitenden, die junge Menschen betreuen und qualifizieren oder zukünftig betreuen und qualifizieren wollen. Ich verpflichte mich,

  • dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln und Werte der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. eingehaltenund praktiziert werden.
  • die Rechte der mir anvertrauten Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten, ihre Intimsphäre zu schützen und keinerlei Form von Gewalt, sei sie körperlicher, seelischer, sexueller oder sonstiger Art auszuüben.
  • die Entwicklung der mir anvertrauten Menschen zu selbst bestimmten, selbstbewussten, eigen- und mitverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den mir anvertrauten Menschen bei verbandlichen, sportlichen und außersportlichen Aktivitäten ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsrechte zu bieten und zu gewährleisten.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Grundsätzen des Fair-Play zu handeln.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sensibel umzugehen, sie nicht an unbefugte Dritte weiter zu geben und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
  • aktiv einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex und die Prinzipien der DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. verstoßen wird, andere auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen und die zuständige Leitungsebene in geeigneter Form über mir bekannt gewordene Verstöße zu informieren.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieser Selbstverpflichtung. Mir ist bekannt, dass die Unterzeichnung des Ehrenkodexes Voraussetzung und Bedingung für die Mitarbeit in der DLRG Ortgsruppe Bad Honnef-Unkel e.V. ist.

DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e. V.
Präventionsschutzkonzept
Stand: 13.10.2024
Nach Beschluss des Vorstandes vom 21.05.2024 wurde nachfolgendes Schutzkonzept zur Prävention von sexueller Gewalt entwickelt
Die DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. verpflichtet sich zu einem langfristigen Einsatz gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport. Wir setzen uns für die kontinuierliche Aktualisierung unseres Schutzkonzeptes ein, um ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
Alle Betreuer:innen/Ausbilder:innen übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Personen, ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten, ihre Intimsphäre zu schützen und keinerlei Form von Gewalt, sei sie körperlicher, seelischer, sexueller oder sonstiger Art auszuüben.

• Alle Betreuer:innen/Ausbilder:innen stimmen dem Ehrenkodex zu.
• Alle Betreuer:innen/Ausbilder:innen legen alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.
• Allen Betreuer:innen/Ausbilder:innen wurde der Handlungsleitfaden für Verdachtsfälle ausgehändigt.
• Es wird/werden für jedes Geschlecht jeweils ein:e geschulte Ansprechpartner:in für Prävention und Verdachtsfälle bestimmt.
• Konzept, Ehrenkodex und Ansprechpartner:innen mit Kontaktdaten (Mail-Adresse) werden auf der Homepage veröffentlicht.

Nach Besprechung mit den Betreuer:innen/ Ausbilder:innen/ dem Vorstand wurden die nachgenannten Schutzmaßnahmen beschlossen:
• Es werden keinerlei Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen oder Straftaten toleriert und schon bei Auffälligkeiten direkt im Ansatz unterbunden.

• Die Kursteilnehmer:innen sollen sich nicht alleine mit einem/einer Betreuer:in/ Ausbilder:in in einer Umkleide oder in den Duschen aufhalten.

• Vereinsfremde und Eltern haben sich nicht in der Sammelumkleide oder Duschen aufzuhalten.

• Eine Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen Geräten, mit denen Aufnahmen getätigt werden können, ist im Umkleide-, Toiletten- und dem Duschbereich und in der Schwimmhalle oder während des Trainingsbetriebes auf dem Freibadgelände untersagt. Eine Ausnahme für diese Regel wird den für die Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Presse und Sozialen Medien bestimmten Vertreter:innen gewährt, unter Voraussetzung der im Folgenden aufgezählten Richtlinien.

• Richtlinien für Soziale Medien: Die DLRG Ortsgruppe Bad Honnef-Unkel e.V. ist in den Sozialen Medien aktiv. Die dafür bestimmten Vertreter:innen verpflichten sich, keine Posts zu veröffentlichen (oder solche Posts zu liken), die Beleidigungen, üble Nachrede und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Inhalt haben oder gegen geltendes Recht verstoßen. Sie beachten die Urheber- und Persönlichkeitsrechte und kommunizieren respektvoll und angemessen.

• Nicht in der Ausbildung tätige Personen haben sich nicht am Beckenrand aufzuhalten. Jede:r Ausbilder:in ist angehalten darauf zu achten.

• Aufgrund des Alters der Kursteilnehmer:innen sind Hilfestellungen auf der Toilette grundsätzlich nicht erforderlich. Im Einzelfall ist eine Rücksprache mit den Eltern zu halten. Bei Unterstützung sollen die Ausbilder:innen das Vier-Augen-Prinzip einhalten.

• Bei der Nutzung der Toiletten während der Kurszeiten durch die Kursteilnehmer:innen sollen die Ausbilder:innen darauf achten, dass kein anderer Erwachsener die Einzeltoilette betritt.

• Minderjährige Kursteilnehmer:innen sollen Material nur mindestens zu zweit in den Lagerraum bringen.

• Hilfestellungen im Kurs sind nötig und werden im notwendigen Umfang erbracht. Die Übungen werden vorab erklärt und auf die erforderlichen Kontakte/Berührungen wird hingewiesen. Die Kursteilnehmer:innen werdengefragt, ob dies für Sie OK ist. Sollte ein:e Kursteilnehmer:in keine Berührung wünschen, ist dieses unkommentiert zu akzeptieren.

• Situationen, die infolge von Berührungen den Kursteilnehmer:innen unangenehm gewesen sein könnten (z. B. Hand verrutscht unglücklich bei Hilfestellung) werden proaktiv mit den Eltern besprochen.

• Keine Geheimnisse: Ausbilder:innen teilen mit den Kursteilnehmer:innen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die Ausbilder:in mit einem/einer Kursteilnehmer:in trifft, können öffentlich gemacht werden.

• Keine Privatgeschenke: Auch bei besonderen Erfolgen von Kursteilnehmer:innen werden durch Ausbilder:innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht.

• Ausbilder:innen nehmen Kursteilnehmer:innen nicht in den Privatbereich mit.

• Ausbilder:innen duschen nicht ohne Badekleidung gemeinsam mit Kursteilnehmer:innen.

• Auf Freizeitfahrten, Einsatzfahrten erfolgt bzgl. der Schlaf- und Sanitärbereiche eine strikte Geschlechtertrennung. Betreuer:innen/ Ausbilder:innen übernachten nicht gemeinsam mit Kinder und Jugendlichen in einem Zimmer oder Zelt.

• Es wird darauf geachtet, dass alle Teilnehmer:innen, Betreuer:innen/ Ausbilder:innen respektvoll und achtsam miteinander umgehen. Mobbing, Unterdrückung, Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen werden nicht toleriert.

• Ein Nein ist ein Nein, ein Stopp ein Stopp. Und wird sofort und kommentarlos akzeptiert. Ohne Wenn und Aber!

• Es gilt bei allen Aktivitäten unter Teilnahme von Minderjährigen das Sechs-Augen-Prinzip. Es sind mindestens zwei Erwachsene anwesend.

• Im Einsatz ist die Lage vorab häufig nicht konkret planbar und es ist oft erforderlich, dass schnell gehandelt werden muss. Alle Einsatzkräfte werden vorab darüber informiert, dass es bei Eileinsätzen vorkommen kann, dass keine Umkleiden, Duschen, Toiletten etc. zur Verfügung stehen. Alle Einsatzkräfte achten die Privatsphäre ihrer Kollegen:innen. Die Einsatzführung bzw. die Leiter Einsatz der Ortsgruppe achten darauf, dass es nicht zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder Straftaten kommt und versuchen, der Einsatzlage entsprechend, keinen Raum hierfür zu bieten.

• Transparenz im Handeln: Wird von einem der o.a. Punkte aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit anderen Betreuer:innen/Ausbilder:innen abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das gegenseitige Einvernehmen aller an der Situation Beteiligten über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensrichtlinie.
 

  • Kinderschutzbund
    Tel.: 02241 28000
     
  • Familen- und Erziehungsberatungsstelle Königswinter
    Tel.: 02223 2986-5360
    E-Mail: feb@koenigswinter.de 

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